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Fort- & WeiterbildungenNovember 10, 2025

Pflichtfortbildungen und freiwillige Weiterbildungen für Physiotherapeuten: Regeln, Punkte & Chancen im Überblick

Fortbildungen gehören für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zum Berufsalltag, ob gesetzlich vorgeschrieben oder zur fachlichen Weiterentwicklung. Wer mit Krankenkassen abrechnen will, muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Freiwillige Weiterbildungen erweitern das Angebot, bringen neue Patienten und fördern die Karriere. Doch welche sind Pflicht, welche freiwillig und was gilt für Praxisinhaber, Angestellte und Einsteiger?

  • Fortbildungspflicht Physiotherapie
  • Fortbildungspunkte
  • Bundesrahmenvertrag §125 SGB V
  • ARGE-Heilmittelportal
  • Zertifikatsfortbildungen
  • Manuelle Therapie
  • Manuelle Lymphdrainage
  • KGG
  • Bobath
  • Vojta
  • PNF
  • Online-Fortbildung
  • Hybrid-Seminar
  • Nachweis Fortbildung
  • Sanktionen
  • Praxisinhaber
  • Angestellte Physiotherapeuten
  • Weiterbildung Physiotherapie

Inhaltsverzeichnis 

  1. Warum Fortbildungen für Physiotherapeuten unverzichtbar sind 

  2. Pflichtfortbildungen in der Physiotherapie  

  3. Freiwillige Weiterbildungen in der Physiotherapie 

  4. Punkte-System und Nachweis der Fortbildungen 

  5. Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Pflichtfortbildungen 

  6. Tipps zur Auswahl geeigneter Fortbildungen 

  7. Häufige Fragen (FAQ) 

  8. Fazit 

 

1. Warum Fortbildungen für Physiotherapeuten unverzichtbar sind 

Fortbildungen sichern die Qualität der Behandlung und fördern die persönliche Weiterentwicklung. 

Im Gesundheitswesen ändern sich regelmäßig Anforderungen, Therapieformen und wissenschaftliche Erkenntnisse. Seit 2024 spielen dabei auch digitale Lernformen eine immer größere Rolle: Online-Fortbildungen, Hybrid-Seminare und die Möglichkeit, Nachweise direkt über das ARGE-Heilmittelportal einzureichen, machen die Fortbildungspflicht moderner und flexibler. Um dauerhaft erfolgreich zu arbeiten – ob angestellt oder selbstständig – sind regelmäßige Weiterbildungen unverzichtbar. 

 

2. Pflichtfortbildungen in der Physiotherapie 

Gesetzliche Grundlage: Bundesrahmenvertrag nach § 125 SGB V 

Seit dem 01.08.2021 gilt ein bundesweiter Rahmenvertrag zwischen den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer und dem GKV-Spitzenverband. Dieser regelt die Fortbildungspflicht und die Vergabe von Fortbildungspunkten. 

 

Fortbildungspflicht für Praxisinhaber und fachliche Leiter 

  • Umfang: 60 Fortbildungspunkte (FP) in 4 Jahren 

  • Empfehlung: ca. 15 FP pro Jahr 

  • Verteilung: 

  • max. 24 FP über Fachkongresse 

  • max. 12 FP über Fachartikel oder Online-Module mit Lernerfolgskontrolle 

  • Startpunkt: Vierjahreszeitraum beginnt mit Zulassung der Praxis 

  • Nachweis: Teilnahmebescheinigungen müssen vorliegen und können von Krankenkassen angefordert werden 

  • Nachholpflicht: Wird die Punktzahl nicht erreicht, besteht eine Nachfrist von 12 Monaten 

 

Fortbildungspflicht für angestellte Physiotherapeuten 

  • Keine feste Punktvorgabe, aber: mindestens eine fachliche Fortbildung alle zwei Jahre 

  • Nachweis kann von Krankenkassen angefordert werden (z. B. Upload im ARGE-Heilmittelportal) 

 

Zertifikatsfortbildungen mit Abrechnungsrelevanz 

Um bestimmte Heilmittel abrechnen zu dürfen, sind spezielle Zertifikatskurse vorgeschrieben, u. a.: 

  • Manuelle Therapie (MT) 

  • Manuelle Lymphdrainage (MLD) 

  • Krankengymnastik am Gerät (KGG) 

  • KG-ZNS nach Bobath, Vojta oder PNF 

 

3. Freiwillige Weiterbildungen in der Physiotherapie 

Beliebte Zusatzqualifikationen 

Neben den Pflichtfortbildungen sind freiwillige Weiterbildungen sehr gefragt. Dazu zählen: 

  • Kinesio-Taping 

  • Faszientherapie und Triggerpunktbehandlung 

  • Sportphysiotherapie / Athletiktraining 

  • Osteopathie (je nach Bundesland nicht abrechnungsrelevant) 

 

Vorteile freiwilliger Weiterbildungen 

  • Stärkung der eigenen Kompetenzen 

  • Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigt 

  • Neue Behandlungsfelder erschließen 

  • Möglichkeit zur höheren Vergütung bei Privatpatienten 

 

Unterschiede zu Pflichtfortbildungen 

Pflichtfortbildungen sind gesetzlich vorgeschrieben, freiwillige Weiterbildungen hingegen dienen vor allem der Spezialisierung und Karriereentwicklung. 

 

4. Punkte-System und Nachweis der Fortbildungen 

  • 1 Fortbildungspunkt = 45 Minuten Unterrichtseinheit 

  • Teilnahmebescheinigungen müssen den Vorgaben der Anlage 4 des Bundesrahmenvertrags entsprechen 

  • Anerkannt werden Seminare, Zertifikatskurse, Kongresse, Online-Module und berufsbegleitende Studiengänge 

 

5. Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Pflichtfortbildungen 

  • Der Vertrag enthält keine konkreten Strafen 

  • Möglich sind jedoch Vertragsstrafen durch Krankenkassen, Prüfungen oder Patientenbefragungen 

  • Eine Nachholpflicht innerhalb von 12 Monaten ist verbindlich festgelegt 

 

6. Tipps zur Auswahl geeigneter Fortbildungen 

  • Auf Zulassung und Anerkennung achten (ARGE, Berufsverbände) 

  • Praxisrelevanz prüfen: Passt die Fortbildung zu deiner Spezialisierung? 

  • Mischung aus Pflicht- und freiwilligen Weiterbildungen wählen 

  • Frühzeitig planen, um Engpässe im Betrachtungszeitraum zu vermeiden 

 

7. Häufige Fragen (FAQ) 

1. Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich als Praxisinhaber? 

60 Punkte innerhalb von vier Jahren, empfohlen werden 15 pro Jahr. 

2. Welche Fortbildungen werden angerechnet? 

Nur solche, die den Vorgaben der Anlage 4 des Bundesrahmenvertrags entsprechen. 

3. Muss ich als angestellter Physiotherapeut Fortbildungspunkte sammeln? 

Nein, aber mindestens eine fachliche Fortbildung alle zwei Jahre ist verpflichtend. 

4. Zählen Online-Fortbildungen oder Fachartikel auch? 

Ja, aber maximal 12 Punkte dürfen über Online-Module oder Fachartikel erworben werden. 

5. Welche Zertifikatsfortbildungen sind für die Abrechnung relevant? 

Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Krankengymnastik am Gerät, Bobath, Vojta und PNF. 

6. Lohnt sich eine freiwillige Weiterbildung zusätzlich? 

Ja, sie steigert die Attraktivität auf dem Markt und erschließt neue Patientengruppen. 

 

8. Fazit 

Pflichtfortbildungen sichern die Qualität der physiotherapeutischen Versorgung, freiwillige Weiterbildungen eröffnen neue Chancen. 

Während Praxisinhaber und fachliche Leiter 60 Punkte in vier Jahren sammeln müssen, reicht für Angestellte eine Fortbildung alle zwei Jahre. Darüber hinaus lohnt es sich, in freiwillige Spezialisierungen wie Sportphysiotherapie, Faszientherapie oder Osteopathie zu investieren. Wer Pflicht und Kür geschickt kombiniert, bleibt nicht nur abrechnungsfähig, sondern verschafft sich auch klare Wettbewerbsvorteile. 

 

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